Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Durchführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen aller Art,
b) die Verwaltung von Eigentumswohnungen,
c) die Verwaltung von grundstücksgleichen Rechten,
d) die Vermittlung von Haus- und Grundstücksfinanzierungen aller Art und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.