Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb und Ausübung einer ambulanten und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung, Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie Betrieb und Ausübung eines Pflegehotels und von Pflegeapartments (behindertengerechtes Wohnen), Geriatrie und Seniorenwohngemeinschaft. Nach § 34c Gewerbeordnung genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.