Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Veranstaltungen aller Art sowie die Konzeptionierung, Planung, Organisation, Durchführung für Veranstaltungen und Messen aller Art, sowie die Betreuung, Organisation und Durchführung von Events aller Art, insbesondere von Konzert- und/oder Festivalveranstaltungen, einschließlich Künstlerauftritte aller Art in Medien aller Art, sowie die Beratung Dritter im Zusammenhang mit der Planung, Konzeptionierung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art in Medien aller Art sowie die Gestellung von Personal sowie Gerätschaften und Logistik für Veranstaltungen aller Art sowie das Erbringen von strategischen Beratungsleistungen für Unternehmen, Verbände oder anderen Organisationen in Fragen der politischen Kommunikation und Interessenvertretung. Die Gesellschaft ist ebenfalls befugt, erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Bewachungstätigkeiten gemäß § 34 a Gewerbeordnung (bzw. die diese Regelung ersetzende gesetzliche Vorschriften) vorzunehmen.