Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenern Grundbesitz sowie das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften und zwar in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Tatigkeiten umfassen keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Eine gewerbliche Tätigkeit wird nicht ausgeübt.