Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme / Erbringung und Vermittlung (soweit nicht erlaubnispflichtig) einzelner Handwerks-/Bauleistungen im Hochbau als Generalunternehmer: Insbesondere Trockenbau, Putz- und Estricharbeiten, Fliesen-, Maurer-, Beton- und Betonsanierungsarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen. Ferner Immobilienkauf, -verkauf, -verwaltung und -vermietung im eigenen Namen auf eigene Rechnung.