Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Anteilen an Hotelbetriebs- und Managementgesellschaften sowie das Halten und Verwalten von Anteilen an anderen Gesellschaften aus dem Bereich der Hotellerie oder dem gewerblichen Wohnen und die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen in Bezug auf das strategische Management und operative/ordnungsrechtliche Management von Hotels und ähnlichen Betrieben, die Finanzierung von Investitionen durch die Aufnahme und Weitergabe von Darlehen. Alle vorgenannten Tätigkeiten erfolgen nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Nach § 34 e GewO oder KWG genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.