Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Immobilen im In- und Ausland sowie ggf. die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung dieser Unternehmen, soweit hierfür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind.