Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kfz-Handel, An- und Verkauf von Fahrzeugen, Vermittlung von Fahrzeugen, deutschlandweite Fahrzeugüberführung, Werkstattfahrten, Hol-Bring-Service und Fahrzeugaufbereitung sowie die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, Vermittlung von Versicherungs-, Leasing- und Finanzierungsverträgen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten, ferner der Handel mit Ersatzteilen und Zubehör