Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen bzw. Unternehmen sowie von weiteren Vermögensanlagen aller Art (insbesondere Wertpapieren, Immobilien und digitalen Vermögenswerten) im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen, die erlaubnisfreie Unternehmensberatung sowie die Erbringung erlaubnisfreier sonstiger Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere auf den Gebieten Projektmanagement, IT und Online-Marketing.