Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ambulante häusliche Pflege, Betrieb von Patientenwohngemeinschaften oder Pflegeheimen und medizinische Versorgung rund um die Uhr sowie hauswirtschaftliche Unterstützung und Begleitung zu Ärzten und Behörden, individuelle Pflege und Betreuung und Pflegeberatung gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch Buch Zehn). Eingeschlossen ist die An- und Vermietung von Immobilien.