Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Retourenware sowie A- und BWaren verschiedener Art, insbesondere Mode- und Elektroartikel sowie Haushaltswaren, Freizeit- und Hobbybedarf, über Online-Marktplätze und eigene E-Commerce-Plattformen; die Erbringung von Kurier- und Transportdienstleistungen; die Vermietung von gewerblich genutzten Räumen, insbesondere themenspezifisch ausgestatteter Studioflächen; sowie der Handel mit Wertpapieren, insbesondere Aktien, und die Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetz.