Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Ausübung künstlerischer Tätigkeiten, insbesondere im Bereich Musik und Performance, die Durchführung von DJ-Auftritten sowie die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events aller Art. Dazu gehört auch die Konzeption, Vermarktung und Betreuung kultureller und musikalischer Veranstaltungen sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.