Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens aller Art, die Entwicklung, Herstellung, Auswertung und Vermarktung sowie der Vertrieb von Film- und Fernsehproduktionen sowie Sach- und fiktionalen Büchern; eingeschlossen ist außerdem die Auswertung aller damit verbundener Rechte.