Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Warenhandel aller Art, insbesondere mit alkoholfreien sowie alkoholhaltigen Getränken und Snacks. Des Weiteren ist der Gegenstand die Aufstellung von Warenautomaten und der Verkauf von Füllprodukten unter Einsatz von Warenautomaten (SB), der Onlinehandel sowie der Im- und Export.