Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in GmbH & Co. KGs, einschließlich der Geschäftsführung und Vertretung solcher Gesellschaften. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, soweit dies dem Hauptzweck der Gesellschaft dient.