Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines gastronomischen Unternehmens, insbesondere der Verkauf von Speisen und Getränken in Form eines Restaurants, Imbiss- oder Food-Standes, die Erbringung von Catering-Dienstleistungen sowie der Verkauf von Lebensmitteln und verpackten Produkten im stationären und Online-Handel.