Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Bau und die Betreuung von Onlineshops, Webseiten und das Betreiben von Marketing Online und Offline für Kunden im Sinne von Full Service Webdesign sowie das Betreiben einer Agentur für Marketing & E-Commerce sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.