Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von ambulanten Pflegedienstleistungen im häuslichen Umfeld sowie die Durchführung von stationären oder teilstationären Pflegeleistungen in Form von Tages- und Nachpflegeinrichtungen. Hierzu gehören insbesondere die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung von Pflegebedürftigen, die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.