Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Schalten von Werbung Dritter auf digitalen Anzeigesystemen (Bildschirmen), die mit Zustimmung der jeweiligen Inhaber und gegen Entgelt in Geschäftsräumen Dritter aufgestellt werden (Außenwerbung), sowie die Anmietung, Vermietung und Verwaltung dieser Systeme und aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte.