Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung digitaler Plattformen und Softwarelösungen, insbesondere für Veranstaltungsmanagement, Onlinemarketing, Konzertmanagement und soziale Netzwerke; die Vermittlung von Zugängen zu kulturellen Veranstaltungen sowie die algorithmengestützte Verwaltung von Gästelisten, Einlass- und Teilnahmelogistik; die Planung, Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Veranstaltungen; die Beratung und Analyse in den Bereichen Cultural Intelligence, Subkulturmarketing und Markenpositionierung. Darüber hinaus kann das Unternehmen eigene Veranstaltungen durchführen, Dienstleistungen im Event-, Community- und Künstler:innenmanagement erbringen, mit Kulturschaffenden und Veranstaltungsorten kooperieren sowie physische und digitale Produkte und Lizenzen vertreiben.