Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Immobilienvermögen für Dritte, insbesondere Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung), Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Vermittlung von Immobilien zum Kauf oder zur Miete (Maklertätigkeit) gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) sowie Immobilienberatung, insbesondere hinsichtlich Ankauf, Verkauf, Vermietung, Wertermittlung, Modernisierung und Investitionsplanung. Außerdem kann die Gesellschaft hausverwaltungsnahe und immobilienbezogene Dienstleistungen erbringen, wie z.B. die Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern, Projektsteuerung im Immobilienbereich, Entwicklung und Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse sowie unterstützende kaufmännische Tätigkeiten.