Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vewaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Vermögensanlagen und Beteiligungen an anderen Unternehmen und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.