Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen, insbesondere Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft übt ausschließlich vermögensverwaltende Tätigkeiten aus und entfaltet keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz (EStG).