Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und das Verwalten von Beteiligungen, die Erbringung von (strategischen) Management-, Verwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen gegen Entgelt gegenüber Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.