| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist: die Förderung der Jugendhilfe, gem. § 52 Abs. 2, S.1, Nr. 4 AO; die Förderung der Erziehung, gem. § 52 Abs. 2, S.1, Nr. 7 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: den Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, des Kinderförderungsgesetzes (KitaFöG), der dazu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der Rahmenvereinbarung RVTag und der Qualitätsvereinbarung QVTAG, insbesondere in Übereinstimmung mit den §§ 22, 22a SGB VIII, § 1 KitaFöG sowie den §§ 1 Abs. 3 und 3 Abs. 1 RVTag. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt den Zweck, Betreuungsplätze bereitzustellen, Bildungs- und Erziehungsprogramme umzusetzen sowie die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kindertagesstätten zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Förderung der Kinder in ihrer geistigen, sozialen und emotionalen Entwicklung sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualifizierten Betreuung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Junge Menschen sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden, um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Eltern und Erziehungsberechtigte werden bei der Erziehung beraten und unterstützt, sodass positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt geschaffen werden. |