Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie eigenen Vermögens, einschließlich der Anlage in Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft übt keinen gewerblichen oder operativen Geschäftsbetrieb aus und ist nicht geschäftsführend für verbundene Unternehmen tätig.