Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines oder mehrerer ambulanter oder auch stationärer Pflegedienste sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen. Neben der reinen Pflege im Bereich der Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung ist auch die Beratung von Pflegeeinrichtungen sowie Pflegepersonal oder Familienangehörigen pflegebedürftiger Menschen von dem Gegenstand des Unternehmens umfasst.