Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Beratung bei der Bewirtschaftung, Finanzierung, der Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien im weiteren Sinne, insbesondere von Büros, Einzelhandelsimmobilien, Logistikimmobilien und Hotels sowie die Entwicklung von Immobilienprojekten.
Das Unternehmen kann auch für andere oder verbundene Unternehmen kaufmännische, strategische oder beratende Managementleistungen oder sonstige Dienstleistungen erbringen.