Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie von Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft betreibt kein erlaubnispflichtiges Geschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder anderer gesetzlicher Vorschriften.