Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Trockenbauarbeiten, Abrissarbeiten, Estricharbeiten, Schalungsarbeiten für den Hochbau, Bewehrungsarbeiten, Sanierungsmaßnahmen, Verlegen von Fliesen und Vermittlung von Bauaufträgen aller Art einschließlich der Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.