Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Gründung von Unternehmen sowie das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetz (KAGB), bedürfen, sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung.