Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Musikverlages, einschließlich des Erwerbs von Rechten, insbesondere Verwertungsrechten an Musik- und Sprachwerken, Vervielfältigung und Verbreitung von Musik- und Sprachwerken, Lizenzierung von Rechten an Musik- und Sprachwerken an Dritte sowie Komposition und Produktion von Musik für audiovisuelle Produktionen; Künstlervermittlung und -management im In- und Ausland, insbesondere für ausübende Künstler, Komponisten und Textdichter; Produktion und Verwertung audiovisueller Medien; Betrieb eines Tonträgerlabels, einschließlich Herstellung und Verwertung von Tonträgern und Filmwerken; Vermittlung von Lizenz- und Vertriebsverträgen; Konzertvermittlung und Konzerttourneeorganisation für Künstler.