Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes, der Pflegedienst im Bereich der Betreuung von Senioren und anderen pflegebedürftigen Personen, insbesondere durch die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen, Haushaltshilfen, die Grund- und Verhinderungspflege, die Betreuung von Familien und Haushalten, die Betreuung von Demenzkranken, soweit dies genehmigungsfrei ist und die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, die mit der häuslichen Pflege im Zusammenhang stehen.