Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von ambulanten Pflege- und Hauskrankenpflegediensten nach SGB V, hauswirtschaftliche Versorgung gemäß SGB XI und XII, Betreuung von Menschen mit Demenz nach § 45b SGB XI, Organisation und Betreeung von ambulanten Senioren-Wohngemeinschaften, Angebot von betreutem Wohnen sowie Leistungen im Bereich der Intensivpflege, Familienpflege und Palliativversorgung.