Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren i.S.d. § 95 SGB V unter ärztlicher Leitung zur Erbringung aller hiernach zulässigen vertragsärztlichen, privatärztlichen sowie nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen.