Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Schulung und Beratung. Dies umfasst insbesondere organisatorische und administrative Tätigkeiten, die Durchführung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen in kaufmännischen, organisatorischen und strategischen Fragestellungen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung oder besondere Zulassung erforderlich ist.