Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (inkl. Immobilien) sowie der Erwerb, das Verwalten und Halten von Beteiligungen und Immobilien im In- und Ausland im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie alle im Zusammenhang damit stehende Maßnahmen und Handlungen. Sie ist nicht auf eine Gewinnerzielung durch operative Tätigkeiten gerichtet.