Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen und Investoren, insbesondere im Bereich Startups und Venture Capital, sowie das
Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, einschließlich der Übernahme von Aufgaben als persönlich haftender Gesellschafter (auch: Co-General Partner), Treuhänder oder in vergleichbarer Funktion in Beteiligungsstrukturen, sofern hierfür jeweils keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.