Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, Entwicklung, Verkauf und Vermietung von Immobilien, Projektentwicklung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten sowie die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an Kommanditgesellschaften, die die vorstehenden Tätigkeiten ganz oder teilweise zum Gegenstand haben.