Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Investition in Wertpapiere, Fonds, Immobilien und andere Vermögenswerte, sofern diese Investitionen mit den Geschäftstätigkeiten und finanziellen Strategien der Gesellschaft in Einklang stehen; die Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Bildung und digitale Dienstlelstungen.