Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, der Bau, die Verwaltung, die Veräußerung und die Vermietung von Immobilien jeglicher Art sowie das Halten und Verwalten eigener Vermögenswerte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleitung für Dritte. Die Tätigkeiten umfassen keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.