Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Bauleistungen aller Art, insbesondere im Hoch- und Tiefbau, Innenausbau, Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung von Gebäuden sowie im Garten- und Landschaftsbau, soweit diese keiner besonderen Genehmigungspflicht unterliegen, einschließlich der Vermittlung und Koordination von Bauleistungen sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.