Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Neubau von Wohngebäuden sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere - auf eigene und fremde Rechnung - der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und von Geldforderungen, die Vermietung von Mobilien und Immobilien sowie sonstige Finanzierungsgeschäfte. Zur Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen zählt auch die Beratung und Unterstützung derselben sowie die Übernahme von Zentralfunktionen für diese. Vom Gegenstand des Unternehmens nicht erfasst sind nach dem Kreditwesengesetz Kreditinstitutionen vorbehaltene Bankgeschäfte.