Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung, Gestaltung und Ausführung von Bauvorhaben aller Art, insbesondere Hoch- und Tiefbau, Altbausanierungen, Errichtung sonstiger Bauwerke, die Projektentwicklung sowie die Erbringung von Ingenieur-, Bau-, Planungs- und Vermessungsleistungen auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft führt keine Tätigkeiten gemäß §§ 32 KWG, 34c GewO, 20 KAGB aus.