Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Fonds und/oder von Grundbesitz im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Neben der Verwaltung eigenen Vermögens wird die Gesellschaft unternehmerischen Einfluss auf ihre Tochtergesellschaften nehmen und neben der Übernahme geschäftsleitender Funktionen auch für ihre Tochtergesellschaften beratend tätig sein.