Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Organisation von Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Sicherheitskonzepten für gewerbliche Bauvorhaben; die Ausführung von erlaubnisfreien Bauhilfstätigkeiten; der Im- und Export sowie der Handel mit Textilien und anderen genehmigungsfreien Handelsgütern mit Ausnahme von Lebensmitteln; Metallbauarbeiten; die Vermittlung von Verträgen im Bereich
Kurierdienstleistungen sowie in der Personenbeförderung; die Durchführung von Gleisbauarbeiten, Gebäudereinigungsarbeiten, Winterdienst sowie Garten- und Landschaftsbau; die Vermietung von Kraftfahrzeugen; die gewerbliche Personalvermittlung sowie - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben - die Arbeitnehmerüberlassung.