Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerungen von Beteiligungen jeder Art, insbesondere an andere Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie das treuhänderische Halten, die Verwaltung und die Veräußerungen von Betelligungen in fremden Namen und für fremde Rechnung.