Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Arbeitsvermittlungen, insbesondere von medizinischen Fachkräften auf der Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Durchführung von Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie Zeitarbeit in vorwiegend medizinischen und anderen Berufen und sonstige damit in Zusammenhang stehende Nebengeschäfte.