Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten, Backshops, Kiosken, Lottoannahmestellen und Paket-Shops; Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Getränken; Verwaltung und Verpachtung von eigenen Markenlizenzen; Verwaltung von Zweigniederlassungen der Gesellschaft.
Auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem obigen Gegenstand.