Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie sonstigen Vermögenswerten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).